Um die Kosten für den Bau eines barrierefreien Bades abzufedern, gibt es eine ganze Reihe von Fördermaßnahmen. Hier finden Sie einen Überblick über die KfW-Förderung und Zuschüsse für die Modernisierung eines barrierefreien Bades nach den Vorgaben der DIN-Norm 18040-2 Barrierefreiheit.
Neben den Zuschüssen und Krediten der KfW gibt es eine Vielzahl von weiteren Förderungen. Krankenkassen, Pflegeversicherung, gesetzliche Unfallversicherung oder Rentenversicherung bezuschussen oder erstatten notwendige Umbauarbeiten oder Hilfsmittel.
Wir helfen Ihnen gern weiter auf dem einfachsten und günstigsten Weg zu barrierefreien Bädern mit Charme.
Ihr Kredit für Einbruchschutz, mehr Wohnkomfort und weniger Barrieren gibt es zinsgünstig von der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Das sogenannte Förderprogramm 159 „Altersgerecht umbauen“ sieht Kredite bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit vor. Der Zinssatz beträgt nur 0,75 % p.a.
Die KfW fördert mehr Wohnkomfort und weniger Barrieren mit einem Zuschuss 455 von bis zu 6.250 Euro (bis 1.500 Euro Zuschuss pro Wohneinheit ausschließlich für Maßnahmen) je Wohneinheit.
Ob Mieter oder Eigentümer: Die Handwerkerkosten für den Umbau des barrierefreien Bades können Sie von der Steuer absetzen. Die Steuerersparnis pro Jahr beträgt 20 Prozent der per Rechnung nachgewiesenen Handwerkerleistungen. Die Obergrenze beläuft sich auf 1.200 Euro.
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